Werkstattrat

Die Wahl des Werkstattrates erfolgt für vier Jahre.

 

Jeder wahlberechtigte Werkstattbeschäftigte im Arbeitsbereich kann sich zur Wahl stellen, um aktiv an der Gestaltung des Werkstattalltags mitzuarbeiten.

Die Rechte und Pflichten des Werkstattrates regelt die Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO).

 

Der Werkstattrat kann unter Anderem mitwirken bei:

· der Gestaltung der Werkstattordnung
· der Urlaubsplanung
· der Vorbereitung von Festen und Feierlichkeiten
· der Entscheidung über Investitionen u.v.m.

 

Der Werkstattrat arbeitet mit dem Vorstand, der Werkstattleitung, mit dem Eltern – und Betreuerrat und der Vertrauensperson der Werkstatt eng zusammen. In monatlichen Sitzungen werden die Belange der Beschäftigten besprochen und gemeinsam Lösungen gefunden.

Vertrauensperson: Stefanie Groß
Tel.: 03733 / 565720
E-Mail:st.gross@lh-ana.de