Berufsbildung

Neu in der Werkstatt aufgenommene Auszubildende absolvieren zuerst ein dreimonatiges Eingangsverfahren, welches zur Feststellung dient, ob die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der richtige Ort zur beruflichen Rehabilitation ist.
Steht die WfbM als geeigneter Maßnahmenträger fest, schließt sich die individuelle zweijährige Ausbildung im Berufsbildungsbereich an. Im Rahmen der Ausbildung werden verschiedene Fachrichtungen angeboten, hierzu gehören Holz, Metall, Hauswirtschaft und Montage. Die Ausbildung umfasst außerdem unterschiedliche Praktika innerhalb und außerhalb der Werkstatt, verschiedene Projekte sowie lebenspraktische Übungen.
Vor Beendigung des Berufsbildungsbereiches erstellen die Fachkräfte eine Einschätzung, welche die Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt, einen Außenarbeitsplatz oder ggf. die Eingliederung auf den freien Arbeitsmarkt empfiehlt.

 

Die Gesamtheit aller Maßnahmen soll dazu dienen, jedem Menschen mit Behinderung eine angemessene berufliche Bildung zu gewähren und ihm die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ansprechpartnerin: Stefanie Groß
Tel.: 03733 / 565720
E-Mail:st.gross@lh-ana.de